Was Sie als Einwanderin oder Einwanderer wissen müssen – von der Quellensteuer bis zur Steueroptimierung
Wenn Sie neu in der Schweiz sind, erwartet Sie nicht nur eine neue Lebensweise, sondern auch ein völlig anderes Steuersystem. Viele Dinge laufen hier anders als in Deutschland – von der Art der Steuererhebung bis zur Steuererklärung. Das Schweizer Steuersystem ist geprägt von föderaler Vielfalt, direkter Verantwortung und, richtig genutzt, von echten Sparmöglichkeiten.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen das System auf verständliche Weise, zeigen Ihnen die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie legal und clever Ihre Steuerlast senken können.
Die Schweiz erhebt ihre Steuern auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Das bedeutet: Je nach Wohnort zahlen Sie unterschiedlich viel – denn die kantonalen und kommunalen Steuersätze variieren erheblich.
Bundessteuer: Einheitlich für alle
Kantonssteuer: Je nach Wohnsitz unterschiedlich hoch
Gemeindesteuer: Wird von der Wohngemeinde erhoben
Ein zentraler Unterschied zur deutschen Einkommenssteuer ist: Es gibt keine Steuerklassen wie in Deutschland. Stattdessen wird Ihr tatsächliches Einkommen und Ihre familiäre Situation individuell berücksichtigt. Auch Ihr Vermögen kann steuerpflichtig sein – je nach Kanton.
Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen und keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, unterliegen Sie in der Regel der sogenannten Quellensteuer.
Das bedeutet:
Ihre Steuer wird direkt vom Bruttolohn abgezogen, ähnlich wie in Deutschland die Lohnsteuer. Der Arbeitgeber führt diesen Betrag automatisch an die Steuerbehörde ab. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Lohn, Familienstand und Kanton.
Beispiel:
Sie arbeiten in Zürich mit einem Bruttogehalt von 6.000 CHF. Davon wird ein festgelegter Prozentsatz (z. B. 8–10 %) automatisch für die Quellensteuer einbehalten.
Wenn Sie zusätzliche Einkünfte haben oder hohe abzugsfähige Ausgaben (z. B. Berufskosten, Säule-3a-Einzahlungen), können Sie unter bestimmten Bedingungen eine freiwillige Steuererklärung einreichen und so eventuell Geld zurückbekommen.
Grundsätzlich sind folgende Personen zur Steuererklärung in der Schweiz verpflichtet:
Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Selbstständige und Unternehmerinnen
Personen mit hohem Vermögen
Eigentümer von Immobilien in der Schweiz
Personen mit Nebeneinkünften oder nicht quellenbesteuertem Einkommen
Wichtig: Auch wer keine Pflicht zur Abgabe hat, kann eine Steuererklärung freiwillig einreichen, um Abzüge geltend zu machen – etwa für:
Berufsauslagen
Kinderbetreuungskosten
Weiterbildung
Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Krankheitskosten (wenn sie 5 % des Einkommens übersteigen)
Die Steuererklärung erfolgt in den meisten Kantonen heute digital und muss je nach Wohnsitz meist zwischen Ende März und Ende April eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist problemlos möglich.
Thema | Deutschland | Schweiz |
---|---|---|
Steuerklassen | Ja (I–VI) | Nein |
Abgabesystem | Einkommensteuererklärung | Quellensteuer (anfangs), dann regulär |
Kirchensteuer | Pflicht, abhängig von Konfession | Nur in einigen Kantonen erhoben |
Abzugsmöglichkeiten | Eingeschränkt | Sehr viele, auch freiwillig nutzbar |
Abgabefrist | 31. Juli (Verlängerung möglich) | Je nach Kanton: März bis April |
Steuerrückerstattung | Nur bei Abgabe der Erklärung | Auch bei Quellenbesteuerten möglich |
Gerade in den ersten Jahren können Sie mit etwas Planung bares Geld sparen. Hier einige bewährte Tipps aus der Praxis:
1. Wohnort bewusst wählen:
Da Steuern kantonal und kommunal geregelt sind, lohnt es sich, vor dem Umzug in die Schweiz die Steuersätze der Gemeinden zu vergleichen. Manche Orte verlangen deutlich weniger Einkommensteuer – bei sonst ähnlicher Lebensqualität.
2. Säule 3a nutzen:
Mit der freiwilligen Altersvorsorge der Säule 3a können Sie jedes Jahr mehrere Tausend Franken steuerlich absetzen. Diese Einzahlung reduziert direkt Ihr steuerbares Einkommen.
3. Berufsauslagen korrekt angeben:
Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Weiterbildungen können steuerlich geltend gemacht werden – entweder pauschal oder effektiv. Das lohnt sich besonders bei langen Arbeitswegen oder teuren Fortbildungen.
4. Private Krankenversicherungen vergleichen:
Die Prämien für die Krankenversicherung in der Schweiz sind hoch, können aber über bestimmte Zusatzversicherungen steuerlich abgesetzt werden – ebenfalls abhängig vom Kanton.
5. Kinderbetreuungskosten geltend machen:
Wer Kinder hat, kann viele damit verbundene Ausgaben in der Steuererklärung angeben – etwa Tagesmutter, Hort oder Kita-Beiträge.
6. Steuersoftware und Berater nutzen:
In den ersten Jahren kann sich ein Steuerberater oder eine spezielle Software lohnen – besonders bei Umzug, Jobwechsel, Immobilienbesitz oder grenzüberschreitendem Einkommen.
Tipp: Checkliste für Ihren Umzug in die Schweiz!
Das Schweizer Steuersystem mag auf den ersten Blick komplex wirken – doch es ist transparent, individuell und bietet viele Sparmöglichkeiten. Besonders wenn Sie gerade neu eingewandert sind, lohnt es sich, sich mit den Grundlagen vertraut zu machen.
Ob Quellensteuer, freiwillige Steuererklärung oder die optimale Wohnortwahl – mit dem richtigen Wissen vermeiden Sie unnötige Zahlungen und nutzen Ihre Rechte als Steuerzahlerin oder Steuerzahler optimal.
Für eine klare Übersicht aller Steuerarten, Fristen und Tipps zur legalen Steueroptimierung empfehlen wir Ihnen das Manual von in-die-schweiz.com. Dort finden Sie nicht nur die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt, sondern auch praktische Hinweise, Vorlagen und Links zu den kantonalen Steuerämtern.
Starten Sie steuerlich sicher und informiert in Ihr neues Leben in der Schweiz – es zahlt sich aus.
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